Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HEPLA GmbH
Stand Juni 2026
Präambel
Die HEPLA GmbH (nachfolgend: HEPLA) betreibt die Herstellung und den Import von Werbemitteln. HEPLA bietet gewerblichen Kunden unter www.hepla.de Produkte und Dienstleistungen zum Kauf an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Übrigen ergänzend gelten.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, gewerblichen Wiederverkäufern und Werbeagenturen (nachfolgend: Kunden) im Sinne des § 14 BGB. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
1.2 Die AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von HEPLA, auch für künftige Geschäfte. Entgegenstehenden oder ergänzenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung Vertragsbestandteil. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
1.3 Alle vertraglichen Vereinbarungen sind in den AGB und der Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.
2. Angebote
2.1 Angebote und Preise sind freibleibend. Zumutbare Änderungen in Form, Farbe, Gewicht, technischer oder optischer Ausführung sowie Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten. Produktbeschreibungen, Maße und Abbildungen basieren teils auf Herstellerangaben, stellen branchenübliche Näherungswerte dar und sind unverbindlich.
2.2 Bei Kalkulations- oder Bestätigungsirrtümern ist HEPLA berechtigt, die Preise bis zur Warenübergabe zu berichtigen.
3. Vertragsabschluss
3.1 HEPLA übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer, es sei denn, die Nichtbelieferung ist von HEPLA zu vertreten.
3.2 Produktdarstellungen im Katalog oder Online-Shop (www.hepla.de) sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots. Bestellungen des Kunden (per E-Mail oder über den Online-Shop) sind verbindliche Vertragsangebote, an die der Kunde 10 Kalendertage gebunden ist. Bei Online-Bestellungen wird der Bestelleingang automatisiert per E-Mail bestätigt; dies stellt noch keine Annahme dar.
3.3 Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von HEPLA per E-Mail zustande.
4. Preise, Versand, Verpackungs- und Versicherungskosten
4.1 Alle Preise gelten in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (z. Zt. 19%). Sie gelten bis auf Widerruf für Bestellungen aus dem gültigen Katalog oder Online-Shop und beinhalten keine Werbedrucke, es sei denn, dies ist im Angebot ausdrücklich vermerkt.
4.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW). Kosten für Versand, Verladung, Verpackung und Versicherung trägt der Kunde. Bei Bereitstellung größerer Materialmengen durch HEPLA ist diese zur sofortigen Rechnungsstellung berechtigt.
5. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
5.1 Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse, Überweisung oder SEPA-Lastschrift. HEPLA behält sich den Ausschluss einzelner Zahlungsarten vor. Bei neuen Geschäftsbeziehungen erfolgt die Lieferung gegen Vorauskasse.
5.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
5.3 Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder finanziellen Pflichtverletzungen kann HEPLA die Zahlungsbedingungen nach Vertragsschluss anpassen.
5.4 Werkzeugkostenanteile sind hälftig im Voraus und hälftig bei Mustervorstellung sofort netto zahlbar.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.6 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6. Änderung der Bemessungsgrundlage
6.1 Bei unvorhersehbaren und unverschuldeten Erhöhungen von Preisgrundlagen (z. B. Rohstoffe, Wechselkurse) behält sich HEPLA eine zumutbare Preisanpassung vor. Beträgt die Steigerung mehr als 10 %, ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
6.2 Nachträgliche Änderungen nach Druckgenehmigung auf Veranlassung des Kunden (inklusive dadurch verursachter Produktionsstillstände) werden dem Kunden gesondert berechnet.
7. Lieferung und Liefervorbehalt
7.1 Versandweg und -mittel stehen im Ermessen von HEPLA. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden (auch bei Freisendungen). Eine Transportversicherung wird auf Kosten des Kunden abgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
7.2 Höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen oder unverschuldete Materialengpässe (auch bei Vorlieferanten) verlängern die Lieferfrist angemessen oder berechtigen HEPLA zum Rücktritt.
7.3 Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung. Sie unterbrechen sich für die Dauer der Prüfung von Korrekturabzügen oder Mustern durch den Kunden. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden setzen eine neue Lieferfrist in Gang. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig.
7.4 Bei Nichtverfügbarkeit oder Lieferverzögerungen von über zwei Monaten informiert HEPLA den Kunden unverzüglich. Im Falle der Nichtlieferbarkeit werden bereits erhaltene Gegenleistungen erstattet.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von HEPLA. Sie ist vom Kunden pfleglich zu behandeln.
8.2 Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) oder Beschädigungen sind HEPLA unverzüglich in Textform anzuzeigen. Der Kunde trägt alle Interventions- und Schadenskosten. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug kann HEPLA vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.
8.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt bereits jetzt alle daraus resultierenden Forderungen sicherheitshalber an HEPLA ab. Der Kunde bleibt widerruflich zur Einziehung ermächtigt. Bei Zahlungsverzug hat er die abgetretenen Forderungen und Schuldner offenzulegen, alle Unterlagen auszuhändigen und den Drittschuldnern die Abtretung mitzuteilen. HEPLA gibt Sicherheiten frei, sobald ihr realisierbarer Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8.4 Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt stets für HEPLA. HEPLA erwirbt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Stoffen.
9. Werkzeuge
Werkzeuge und Vorrichtungen bleiben alleiniges Eigentum von HEPLA, auch wenn der Kunde Werkzeugkostenanteile bezahlt hat oder die Artikel geschützt sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung. HEPLA übernimmt die laufenden Kosten für Pflege und Reparatur der Werkzeuge.
10. Haftung wegen Mängel (Gewährleistung), schriftliche Garantien
10.1 Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Qualität, Material und Gewicht begründen keine Mängelrechte. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind aus technischen Gründen zulässig. Bei Kunststoffartikeln ist ein Ausschussanteil bis zu 5 % der Gesamtmenge technisch bedingt nicht zu beanstanden. Farbabweichungen zwischen Vorlagen, Andrucken und dem Auflagendruck führen nicht zu einer Mängelhaftung.
10.2 Mit der Druckreife- oder Freigabeerklärung geht die Gefahr für erkennbare Mängel auf den Kunden über, sofern diese nicht erst im anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind.
10.3 Für Lichtechtheit oder Materialveränderungen (z. B. Gummierung, Lackierung) wird nur gehaftet, wenn die Mängel vor der Verarbeitung bei sachgemäßer Prüfung durch HEPLA erkennbar waren.
10.4 Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von HEPLA durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Selbstvornahme durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen; Aufwendungen werden nicht erstattet. Die Inbetriebnahme oder der Verbrauch beanstandeter Ware macht die Rüge gegenstandslos. Teilmängel berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden nutzlos. Bei erheblichen Materialmängeln von Zulieferern beschränkt sich die Haftung auf die Abtretung der Ansprüche von HEPLA gegen diese Lieferanten.
10.5 Mängel oder Mengendifferenzen sind HEPLA innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Übergabe (bei versteckten Mängeln nach Entdeckung) detailliert in Textform anzuzeigen. Bei Abholung ab Werk gilt die Bereitstellung als Übergabe. Den Kunden trifft die volle Beweislast für den Mangel, den Feststellungszeitpunkt und die Rechtzeitigkeit der Rüge.
10.6 Die Mängelhaftungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung ab Werk. Unberührt bleibt die Haftung nach Ziffer 11.
10.7 Produktpräsentationen im Katalog oder auf der Website enthalten keine Garantien. Garantiezusagen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
11. Haftung
11.1 HEPLA haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HEPLA nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist hierbei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
11.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs (einschließlich deliktischer Ansprüche) ausgeschlossen.
11.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für die persönliche Haftung von Angestellten, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von HEPLA.
12. Korrekturen und Korrekturabzüge
12.1 Durch unleserliche Vorlagen oder nachträgliche Wünsche des Kunden verursachte Änderungen werden nach Arbeitszeit berechnet. Der Kunde hat Korrekturabzüge zu prüfen und freigegeben zurückzusenden. HEPLA haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.
12.2 Telefonische Vorgaben oder Änderungen bedürfen der Bestätigung des Kunden in Textform. Verzichtet der Kunde auf einen Korrekturabzug, haftet HEPLA für Satzfehler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.3 HEPLA ist nicht verpflichtet, Korrekturabzüge zu erstellen. Für die Gestaltung beigestellter Vorlagen wird keine Haftung übernommen.
13. Materialbeistellung
Vom Kunden beschafftes Material ist HEPLA frei Haus zu liefern. Der Wareneingang wird ohne Gewähr für die Richtigkeit der Menge bestätigt. Bei einer fehlerhaften Bearbeitung des beigestellten Materials ist eine Haftung für das Material selbst (Materialwert) ausgeschlossen; die Haftung von HEPLA beschränkt sich ausschließlich auf die erneute Ausführung der Bearbeitungsleistung. Verpackungsmaterial und Abfälle verbleiben im Eigentum von HEPLA.
14. Urheberrechte, Nutzungsrechte
14.1 Urheber- und Nutzungsrechte an von HEPLA erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen und Vorlagen verbleiben bei HEPLA.
14.2 Produktionsmittel (Filme, Druckplatten, Siebe, Werkzeuge etc.) bleiben Eigentum von HEPLA. Kundenseitige Vorlagen werden nur auf ausdrücklichen, im Auftrag vermerkten Wunsch zurückgesandt.
14.3 Der Kunde versichert, dass seine Vorlagen keine Schutzrechte Dritter verletzen. HEPLA haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf Vorgaben, Zeichnungen oder Angaben des Kunden beruhen.
14.4 Der Kunde hat HEPLA über Inanspruchnahmen Dritter wegen angeblicher Rechtsverletzungen unverzüglich zu informieren.
14.5 Der Kunde stellt HEPLA von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag auf erstes Anfordern frei.
15. Durch HEPLA betriebene Shops von Kunden (Händler-Shops)
15.1 HEPLA bietet Kunden (Händlern) optional die Bereitstellung eines individualisierbaren Webshops für deren Endkunden an („Händler-Shop"). Die Nutzung unterliegt diesen Bedingungen.
15.2 Der Betrieb des Händler-Shops ist eine kostenlose, freiwillige Leistung von HEPLA. HEPLA haftet außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für Ausfälle, Defekte oder Datenverluste und kann den Dienst mit einer angemessenen Frist einstellen.
15.3 Durch die Eröffnung wird kein Vertretungs-, Handelsvertreter-, Anstellungs- oder Exklusivitätsverhältnis begründet.
15.4 Für statische Inhalte (AGB, Impressum, Datenschutz etc.) ist der Händler allein verantwortlich. Von HEPLA bereitgestellte Vorlagen dienen der Unterstützung, sind unverbindlich und stellen keine Rechtsberatung dar; eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
15.5 Der Händler stellt sicher, alle Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten (Logos, Bilder, Marken) zu besitzen, und stellt HEPLA von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter samt Rechtsverteidigungskosten frei.
15.6 Der Händler ist für Produktbeschreibungen, Preise und Werbeaussagen im Shop allein verantwortlich und stellt HEPLA von wettbewerbs- oder schutzrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
15.7 Der Händler kalkuliert Endkundenpreise eigenverantwortlich. HEPLA rechnet gegenüber dem Händler ausschließlich zu den zwischen HEPLA und Händler vereinbarten Konditionen (Händler-Einkaufspreis) ab.
15.8 Endkundenbestellungen stellen rechtlich Verträge zwischen Endkunde und Händler dar. Sie werden automatisch oder nach Freigabe durch den Händler an HEPLA zur Ausführung weitergeleitet. Der Händler muss Aufträge zeitnah annehmen oder ablehnen; eine Eigenausführung oder Weiterleitung an Dritte ist ausgeschlossen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Händler für den Umsatzausfall, und HEPLA kann den Shop fristlos sperren.
15.9 Endkundenreklamationen, Zahlungsausfälle, Identitätsdiebstahl oder späte Stornierungen entbinden den Händler nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber HEPLA für freigegebene Aufträge. Für Gewährleistung und Haftung gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB entsprechend. Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
15.10 HEPLA verarbeitet personenbezogene Endkundendaten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Der Händler bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Auf Verlangen wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
15.11 Der Händler kann den Shop-Betrieb jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen einstellen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von HEPLA in 34576 Homberg (Efze).